Ich bitte, folgende Punkte zu beachten und zu befolgen:
- Die Stall- und Betriebsordnung gilt für alle Personen, die das Privatgrundstück der Stall- und Reitanlage (Kleewieser Stall) betreten.
- Zur Reitanlage gehören: die Stallungen (Offenstall und Pferdeboxen), der Reitplatz, der Round Corral, der Parkplatz, die Weiden, die Lagerstätte für Heu und Einstreu, das Reiterstüberl und
die Sattelkammer.
- Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammer, Heulager, Koppeln sowie die Wohn- und Gartenanlage der Stallbesitzer und alle sonstigen Nebenräume ohne Anweisung bzw. Erlaubnis nicht
gestattet. Eltern haften für ihre Kinder!
- Der Aufenthalt auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
- Alle Pferde auf der Anlage dürfen NICHT eigenständig gefüttert werden.
- Die Kinder werden während der Reitpädagogik/Reittherapie-Stunde, d.h. ab Abgabe der Kinder bei mir, Christine Maringer-Roitner, bis zur Rückübernahme der Eltern nach Beendigung der Stunde von
meiner Person beaufsichtigt.
- Außerhalb der Zeit meiner Beaufsichtigung der Kinder, haften Eltern für ihre Kinder!
- Hunde dürfen auf der Reitanlage nur angeleint mitgeführt werden. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine
entsprechende Versicherung haben. Die Hunde dürfen nicht im/am Wald oder in den Feldern frei laufen.
- Die Hofbesitzer haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem
Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum entstehen.
- Das gesamte Hofgelände ist im Schritttempo zu befahren. Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
- Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten, dass man keinen anderen behindert und dass alle Pferde noch bequem überall hindurch geritten / geführt werden können.
- Jeder Unterzeichner dieser Hausordnung ist dafür verantwortlich, dass den von ihm mitgebrachten weiteren Personen der Inhalt dieser Hausordnung zur Kenntnis gebracht wird. Für anwesende
Kinder gelten diese Regeln ebenso. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Eltern bzw. andere Verantwortliche.
- Das Rauchen in den Ställen, sowie der Scheune ist ausdrücklich und feuerpolizeilich verboten. Ich bitte generell das Rauchen auf der gesamten Anlage und bei den Pferden zu unterlassen.
- Sonntag ist Ruhetag!!